Oft müssen übersetzte Urkunden, Zeugnisse sowie Gerichtsdokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit beglaubigt werden. Der Titel ermächtigter, beeidigter, vereidigter oder öffentlich bestellter Dolmetscher bzw. Übersetzer variiert von Bundesland zu Bundesland,
bedeutet aber im Grunde dieselbe Kompetenz. Eine angefertigte Übersetzung durch einen Übersetzer aus Potsdam zum Beispiel, wird in München genauso anerkannt, wie eine durch einen in Bayern ansässigen Übersetzer und umgekehrt.
Ich verfüge über die Berechtigung, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir oder Dritten getätigten Übersetzungen zu bestätigen. Dazu werden die Übersetzungen Ihrer Originaldokumente mit Stempel, Beglaubigungsvermerk sowie meiner Unterschrift versehen.
- Personenstandsurkunden: Adoptions-, Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Sterbeurkunden
- Bescheinigungen aller Art: Anmelde-, Studienbescheinigungen, Versicherungsnachweise, ärztliche Atteste, (Handels-) Registerauszüge
- Gerichtsurteile und -entscheide: z.B. Scheidungsurteile
- Zeugnisse aller Art: Diplome, Führungszeugnisse, Arbeitszeugnisse
- Verträge aller Art: Geschäftsverträge, Testamente, Vollmachten